2.3 Steht es den Parteien frei, im Voraus einen festen Betrag (bekannt als liquidierte Schäden) zu vereinbaren, den der Auftragnehmer bei besonderen Verstößen an den Arbeitgeber zahlt, z. B. bei verspäteter Fertigstellung liquidierte Schäden? Wenn solche Regelungen zulässig sind, gibt es dann Einschränkungen, was vereinbart werden kann? Muss der zu zahlende Betrag z. B. eine echte Vorschätzung des Schadens sein, oder kann der Auftragnehmer verpflichtet werden, einen Betrag zu zahlen, der völlig unabhängig von der Höhe des finanziellen Schadens ist, der dem Arbeitgeber entstehen könnte? Werden die Gerichte in Ihrer Gerichtsbarkeit jemals versuchen, einen vereinbarten Satz von liquidierten Schäden zu überarbeiten; und wenn ja, unter welchen Umständen? Der Begriff der Dekadenzhaftung gilt nicht für Bauaufträge. VOB/B Ziffer 6.3 besagt, dass der Auftragnehmer alles zu tun hat, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, damit die Arbeiten fortgesetzt werden können. Sobald die Ursache der Behinderung geklärt ist, nimmt sie ihre Arbeit ohne weitere Aufforderung wieder auf und unterrichtet den Arbeitgeber entsprechend. Die nach deutschem Recht entstandenen Schadensersatzschäden schließen die Wiedereinziehung zusätzlicher Schäden nicht aus. Eine Rückstellung für liquidierte Schäden ist nur dann eine erschöpfende Abhilfe, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist.

Die vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen des Auftragnehmers haben daher keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit zusätzlicher Schäden oder Regressansprüche in diesem Sinne. Sieht der Vertrag hingegen eine Haftungsbeschränkung oder den Ausschluss von Zusatzschäden vor, so ist diese Verjährung nichtig und wird somit aufgehoben, wenn der Auftragnehmer eine solche Verzögerung oder Vertragsverletzung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. Vorsätzliches/vorsätzliches Fehlverhalten erfordert einen Kenntnisbruch oder Wissensverlust und mit Absicht zum Nachteil des Vertragspartners. Grobe Fahrlässigkeit hingegen erfordert eine offensichtliche Unterlassung des Pflegestandards, die jede Partei vernünftigerweise anderweitig befolgen sollte. Die meisten Verträge sehen Vorauszahlungsgarantie und Leistungsgarantie vor. Diese Garantien werden in der Regel in Form von Bankgarantien gewährt. Es bestand dringender Reformbedarf im Baurecht. In vielerlei Hinsicht entsprach die aktuelle Rechtslage nicht mehr den Veränderungen in der Bautechnik der letzten Jahrzehnte, die sich zu einer komplexen Spezialität entwickelt haben. Dies führte dazu, dass das Gesetz keine wirklich geeigneten Regelungen für wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts enthielt. Diese Angelegenheit ist verhandelbar.

Standardmäßig ist es das Risiko des Arbeitgebers, aber wenn der Auftragnehmer die erforderlichen Erhebungen durchgeführt und bestätigt, dass er sich der Bodenbedingungen bewusst ist, könnte der Auftragnehmer das Risiko tragen. Wir haben bereits ausführlich über das Thema “höhere Gewalt” im deutschen Handelsrecht geschrieben, aber es gilt auch für Bauprojekte. Höhere Gewalt in der einfachen Sprache bedeutet: Ereignisse, die nicht vorhergesagt werden konnten und außerhalb der Kontrolle der beteiligten Unternehmen liegen und die die Erfüllung des Vertrags verhindern. Mit höherer Gewalt, selbst wenn das Unternehmen vernünftige Maßnahmen ergriff, konnten sie das Unternehmen nicht vor den äußeren Kräften schützen. Krankheitsausbrüche wurden im deutschen Recht als Ereignisse höherer Gewalt angesehen. In Fällen, in denen eine Verzögerung durch die Handlungen des Investors/Kunden verursacht wird, kann die Baufirma Schadensersatz nach . 642 BGB verlangen, während, wenn die Klage von der Baufirma verursacht wird (und sie dafür haftbar gemacht werden), der Kunde/Investor schadensersatz nach . 280 BGB in Verbindung mit . 286 BGB verlangen kann. Gleichzeitig trägt der Auftragnehmer während der Gewährleistungsfrist die Mängelhaftung.

Beträgt die Gewährleistungsfrist weniger als fünf Jahre, haftet der Auftragnehmer zusätzlich für Mängel für fünf Jahre ab Abnahme der Arbeiten durch den Arbeitgeber, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass sie infolge der unsachgemäßen Leistung des Auftragnehmers eingetreten sind. Ein “Störungsanspruch” stellt eine bestimmte Kategorie einer Vertragsverletzungdesklage des Auftragnehmers dar.

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