Die Reform der Repräsentativität der Arbeitgeberorganisation wurde im Rahmen der Reform der beruflichen Bildung im März 2014 angenommen ( Loi n° 2014-288 du 5 mars 2014 relative é la formation professionnelle, é l`emploi et é la démocratie sociale ). Gemäß einem Dekret vom 13. Juni 2015, das auf sektoraler Ebene repräsentativ ist, müssen die Arbeitgeberorganisationen eine Reihe von Mitgliedsunternehmen umfassen, die mindestens 8 % aller Unternehmen vertreten, die sich an Arbeitgeberorganisationen in der entsprechenden Branche (Publikum der Mitgliedsunternehmen) halten, oder 8 % der Arbeitnehmer, die in derselben Organisation auf nationaler, interprofessioneller oder beruflicher Ebene beschäftigt sind (Arbeitnehmerpublikum). Das Dekret enthält praktische Einzelheiten zur Berechnung des Schwellenwerts von 8 %. Außerdem wird erläutert, wie Arbeitgeberorganisationen einen Tarifvertrag ablehnen können, wenn sie verbundene Unternehmen vertreten, die mehr als 50 % der Beschäftigten von Unternehmen beschäftigen, die den Arbeitgeberorganisationen des Sektors angeschlossen sind. Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ihren Organisationen ist in Schweden in mehreren Gesetzen geregelt. Die Arbeitsmarktparteien können durch Tarifverträge erhebliche Abweichungen von den Rechtsvorschriften vornehmen. Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung über die Beschäftigungsbedingungen zwischen einer Arbeitgeber-Vertreterorganisation oder einem Arbeitgeber und einer Gewerkschaftsorganisation. Dies kann auch andere Bedingungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Das Nationale Vermittlungsbüro hat weitere Informationen über das schwedische Modell. Jauneau, Y. (2012).
Portrait statistique des principales conventions collectives de branche en 2009. » Dares Analysen, 017. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten zu einem obligatorischen Verhandlungsgrund geworden, eine Verpflichtung, die jetzt mit einer Geldstrafe von bis zu 1 % des gesamten Lohnbetrags einhergeht, wenn sie nicht eingehalten wird (Arbeitsgesetzbuch, L2242-8). In großen Unternehmen wurden wichtige Vereinbarungen getroffen. Andere Kündigungsverfahren sind: Rücktritt (ein Arbeitnehmer muss einen klaren und eindeutigen Rücktrittswillen nachweisen); Pensionierung (auf Initiative des Arbeitnehmers vor seinem 70. Lebensjahr oder auf Initiative des Arbeitgebers nach dem 70. Geburtstag des Arbeitnehmers) oder gegenseitige Kündigung (Bruchkonvention), die eine Vereinbarung zwischen beiden Parteien ist und die Kündigung unterliegt der Zustimmung der Arbeitsinspektion. 3 Die Studien beziehen sich im allgemeinen auf die Industrieebene, die symbolisch für die französischen Arbeitsbeziehungen steht. Die meisten von ihnen stützen ihre Analyse der Rolle des Konventskollektivs auf die Untersuchung bestimmter Branchen (Eyraud et al., 1988), während andere Branchenprofile definieren (Saglio, 1991, 2009; Jobert, 2003).